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Das Honorar einer Marktwertermittlung beträgt pauschal, je nach Fall, € 500,00 - € 600,00 zzgl. MwSt. und Nebenkosten.

Das Honorar für Verkehrswertgutachten errechnet sich auf Grundlage untenstehender Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, i. d. Fassung 1996/2002) - zzgl. MwSt. und Nebenkosten. Bitte beachten Sie, dass, abweichend von der Tabelle, mein Mindesthonorar in der Normalstufe € 950,00 und in der Schwierigkeitsstufe € 1.300,00 beträgt. In allen anderen Fällen findet jeweils der Mittelwert der entsprechenden Honorarstufe Anwendung. Zwischenwerte werden durch Interpolation ermittelt. Für die meisten "typischen" Wohngrundstücke (bebaut oder unbebaut) findet die Normalstufe Anwendung. Eine Festlegung auf Normal- oder Schwierigkeitsstufe erfolgt bereits vor Auftragserteilung. Eine Honorarminderung bei nur einem angewandten Wertermittlungsverfahren erfolgt nicht.

Hinzu kommen pauschal 6 % Auslagenersatz für Fahrt-, Büro-, Materialkosten und Porto.

Die für die Wertermittlung relevanten Unterlagen (z.B. Grundbuchauszug, Baupläne, Flurkarte, etc.) stellt der Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung. Sollen diese vom Sachverständigen besorgt werden, trägt der Auftraggeber die notwendigen Auslagen.
Honorartafel zur Wertermittlung - § 34 HOAI
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
Preise ohne MwSt.

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