Diese Frage beantworte ich durch die Erstattung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke nach § 194 BauGB oder durch eine Marktwertermittlung
Hamburg (Ahrensburg) - Berlin - Rostock
Meine Verkehrswertgutachten werden ausschließlich auf Grundlage der bundesweit maßgeblichen und rechtlichen Vorgaben wie z.B. Baugesetzbuch, Immobilienwertermittlungsverordnung und Wertermittlungsrichtlinien sowie der aktuellen Wertermittlungslehre gefertigt. Somit ist gewährleistet, dass nur hochwertige und allgemein anerkannte Gutachten von großem Gewicht und hoher Aussagekraft das Büro verlassen. Sie sind überall verwendbar (auch in Gerichtsverhandlungen und gegenüber Behörden) wo der Verkehrswert einer Immobilie eine Rolle spielt.
Verwendungsbeispiele:
zur Kaufpreisüberprüfung bei Kaufabsicht einer Immobilie
als Verkaufshilfe zur Rechtfertigung des Kaufpreises gegenüber einem potentiellen Käufer
zur umfassenden Vorbereitung eines Immobilienverkaufs
bei Rechtsstreitigkeiten
bei Erbauseinandersetzungen
bei Vermögensaufteilung wie z.B. Scheidung
bei Auseinandersetzungen mit Behörden (Steuern, Denkmalschutz, Entschädigungen, etc.)
zur Besicherung von Hypothekendarlehen wird der Beleihungswert ermittelt
bei geplanter Wohnungs-/Grundstücksteilung/Erschließung um festzustellen, welche Vorgehensweise den maximalen Marktwert erzeugt
zur Versicherung einer Immobilie wird der Wiederherstellungswert des Gebäudes benötigt
bei Zwangsversteigerungen
in Umlegungsverfahren
Marktwertermittlung: Dies ist eine verkürzte Form des Verkehrswertgutachtens. Wenn Sie eine Werteinschätzung nur für Ihre persönliche Verwendung
benötigen und niemandem etwas beweisen müssen (z.B. bei Kauf- oder
Verkaufsüberlegungen), dann biete ich Ihnen für Hamburg, Rostock und
Berlin ( jeweils inkl. Umland) auch diese "kleine" Variante an.